Das hat der Gesetzgeber mit einer „Technischen Regel für Betriebssicherheit“ (TRBS 1115-1, März 2023) zur Betreiberpflicht gemacht. Kann keine anlagenspezifische Dokumentation vorgelegt werden, erscheint dies als Mangel in der Prüfbescheinigung Ihrer Aufzugsanlage(n).
Wir als unabhängige beratende Ingenieure möchten Sie gerne mit unseren technischen Experten und unserer langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung und Erledigung dieser Pflicht unterstützen.
Digitalisierte und vernetzte Aufzüge sind smart, aber auch angreifbar. Dies betrifft hochmoderne, vernetzte Aufzüge, jedoch auch ältere, durch Notrufsysteme oder andere elektronische Komponenten nachgerüstete Aufzugsanlagen. In allen Fällen gilt: Sind Software und/oder Schnittstellen nicht ausreichend geschützt, können Systeme manipuliert werden.
Als unabhängige Ingenieurgesellschaft für Fördertechnik, können wir den Baustein Cybersicherheit in der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzugsanlage erstellen und Sie über eventuell erforderliche Maßnahmen beraten und bei der Umsetzung unterstützen.